Unser Fokus.
Maschinensicherheit

Maschinensicherheit ...
CE-konform handeln.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG* setzen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maschinensicherheit in der EU, die in zahlreichen Normen und Gesetzen spezifiziert werden.
Der Hersteller bestätigt die Konformität seiner Maschinen und kennzeichnet dies mit einem CE.
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20.01.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden. Digitalisierung, Robotik und KI sind hier schon berücksichtigt und bieten eine Grundlage für zukünftige Projekte, deren Einsatz nach dem 20.01.2027 geplant sind.
Maschinensicherheit = Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus Herstellersicht.
*) Angebote auch für Maschinen und Geräte nach anderen Richtlinien auf Anfrage.

Von Anfang an ...
Maschinensicherheit wird Arbeitsschutz
Als Verkäufer oder Käufer einer Maschine sind Sie für eine sichere Verwendung verantwortlich.
Doch ist es nicht immer sofort klar, welche Rolle Sie spielen:
- Sind Sie Hersteller einer Maschine? - Sind Sie Betreiber?
- Wann wird eine Maschine "in Verkehr" gebracht?
- Wann greift die Maschinenrichtlinie und wann die Betriebssicherheitsverordnung?
Sicherheit und Gesundheitsschutz durch gute Koordination
Wird eine neue Maschine installiert, ist das Risiko der gegenseitigen Gefährdung groß. Die Akteure des Arbeitsschutzes – Betreiber, FASIs , SIGEKOs, Hersteller und Verantwortliche der Hersteller – sorgen für eine „sichere“ Zusammenarbeit durch eine gute Planung und Organisation.
Wir bieten:
Wir begleiten Ihre Prozesse zur Maschinensicherheit und Betriebssicherheit und unterstützen Sie und Ihre Teams.
Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter - für einen sicheren Betriebsablauf.
Kontakt zu DEdok
Telefon: 0541 - 580 29 829
E-Mail: mail(at)dedok.de
